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Rechtsschutz: Auf was beim Erben zu achten ist

Das Erbrecht in Deutschland ist kompliziert. Viele Ausnahmen und Regelungen erschweren das Weitergeben von Geld und materiellen Besitztümern. Damit nur die richtigen Leute an das Geld kommen, kann man zwar ein Testament aufsetzen; eine Endgültigkeit besitzt das Schriftstück jedoch nicht.

Bereits vor dem Tod regeln die meisten deutschen Bürger die Besitzverhältnisse nach ihrem Ableben. Mit Erreichen des 17. Lebensjahres gilt man in der Bundesrepublik als „testierfähig“ und darf somit über die eigenen Besitztümer entscheiden. Trotzdem richtet kaum jemand das Testament in so jungen Jahren ein. Stattdessen schiebt man die Regelung vor sich her und beschäftigt sich lieber morgen mit dem Thema „Tod“.

Ohne Testament greift die gesetzliche Erbfolge

Dabei ist eine Klärung dringend von Nöten, wenn man nicht auf die gesetzliche Erbfolge zurückgreifen möchte. Diese besagt, dass der Nachlass zwischen dem Ehepartner und den nächsten Angehörigen aufgeteilt wird. Kinder und Enkel des Verstorbenen haben bei der Standardregelung immer Vorrang vor Eltern und Großeltern. Liegt kein Testament oder ein Erbvertrag vor, greift in Deutschland die gesetzliche Erbfolge.

Wer sich darauf nicht verlassen möchte, kann in dem Testament einen Alleinerben eintragen lassen. Diese Person kann die Ehegattin sein, ein Kind oder auch eine Person, die in keinem familiären Verhältnis zum Verstorbenen steht. Allerdings sollte beachtet werden, dass bei dieser Regelung nicht nur die Vorteile des Erbes zu sehen sind. Mit dem Ableben des Erblassers und dem Antreten des Erbes übernimmt der Alleinerbe auch die Pflichten. Offene Rechnungen, Grundstückssteuern oder andere Ausgaben fallen ebenfalls in das Erbe.

Wenig Zeit, um vom Erbe zurück zutreten

Ein Testament kommt oftmals für die Familie überraschend. Nicht immer weiß jeder genau, was in dem Erbvertrag des Verstorbenen steht. Wer als Alleinerbe eingetragen wird und einen Berg von Pflichten übernehmen muss, kann deshalb vom Erbe zurücktreten. Sechs Wochen Zeit gewährt der Gesetzgeber in diesem Fall. Die Zeit zum Ablehnen läuft, sobald der designierte Erbe von dem Nachlass erfährt. Verstreicht die Frist, ist die Negierung des Erbes nur schwer und mit rechtskräftigem Beistand durchzusetzen. Auf der Suche nach einem angemessenen Rechtsschutz findet man bei CHECK24 den passenden Versicherungsvergleich.

Eine besondere Regelung finden Ehegatten vor. So sagt die „Berliner Regelung“ aus, dass sich Partner zuerst gegenseitig die Besitztümer vererben. Sollten beide Teile der Ehe verstorben sein, treten die Kinder als Erben ein. So wird garantiert, dass auch nach dem Tod zuerst die Frau oder der Mann versorgt wird. Als Erblasser kann ebenfalls festlegen, dass bestimmte Personen vom Erbe ausgeschlossen werden. Allerdings erweist sich die Klausel als strittig.

Enterbung im engsten Familienkreis nicht möglich

Handelt es sich bei dem Ausgeschlossenem um eine Person des engsten Familienkreises, steht ihr ein Pflichtteil zu. Ein Mindestteil des Erbe bekommen Kinder, Ehegatten oder die Eltern also auf jeden Fall. Eine klassische „Enterbung“ lässt sich nur auf Personen des erweiterten Umfelds anwenden. Aufgrund der vielen Spezial-Regelungen sollte man sich frühzeitig mit dem eigenen Erbe beschäftigen. Spätestens wenn die Kinder da sind und man ein wenig gespart hat, bietet sich das Aufsetzen eines Testaments an.

Der Artikel wurde am Donnerstag, den 22. August 2013 geschrieben. Er ist abgelegt unter folgenden Kategorien: Ahnenforschung.Net News. Sie können hier einen Trackback senden Trackback zum Artikel anlegen. Kommentieren Sie den Artikel und lassen Sie sich bei neuen Kommentaren Feed für Kommentare automatisch benachrichtigen.

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