Erben von unbekannten Ahnen: Tipps für die Nachlassverwaltung

Erben: Geldsegen oder Schuldenberg?
Ein Erbe muss nicht unbedingt mit einem üppigen Geldsegen einhergehen. (Bild: ElenaR – Fotolia)

Bereits ein Todesfall eines nahestehenden Angehörigen bringt viele Stolpersteine für dessen Erben mit sich. Noch schwieriger wird es, wenn der Verstorbene ein bisher kaum oder völlig unbekannter Ahne war, dessen Vermögensverhältnisse man überhaupt nicht einschätzen kann. Mit diesen Tipps und Tricks kommt trotzdem man sicher durch den Erbschaftsdschungel.

Geldsegen oder Schuldenberg

Erbt man von unbekannten Vorfahren ist der Grund dafür entweder, dass seine näheren Angehörigen selbst nicht mehr leben oder dass sie das Erbe ausgeschlagen haben. Letzteres ist oft ein indirekter Hinweis darauf, dass es sich nicht um ein üppiges Erbe, sondern hauptsächlich um offene und nicht billige Verpflichtungen gegenüber vielen Gläubigern handelt. Die erste Anlaufstelle um mehr über die Details des Erbes zu erfahren ist das Nachlassgericht (Amtsgericht des Sterbeortes).

Erben müssen innerhalb einer sechswöchigen Frist darüber entscheiden, ob sie den Nachlass annehmen oder ausschlagen. Da Stillschweigen als Zusage gilt, ist es wichtig, dass die Ablehnung ausdrücklich formuliert wird. Wer die Ablehnungsfrist versäumt, kann versuchen die Annahme anzufechten oder die Nachlasshaftung einzuschränken.

Darauf sollte man beim Antritt eines Erbes achten

  • eventuelle Widerrufung von Vollmachten, die über den Tod des Verstorbenen hinausgehen
  • Kündigung von Mietverträgen und Co, da man diese sonst übernimmt
  • Nachsendeauftrag stellen und Behörden / Vertragspartner informieren
  • Augen auf bei kleinen und großen Schätzen im geerbten Hausstand, z. B. online auf Momox oder bei Antiquitätenmärkten verkaufen
  • Einreichung der Erbschaftssteuererklärung beim Finanzamt
  • Überprüfung von eventuellem Vermögen in anderen Ländern

Auf Nummer sicher gehen: Die Nachlassverwaltung

Alternativ zum Ausschlagen des Erbes können unsichere Erben auch eine Nachlassverwaltung beantragen. Anträgen mit Begründungen wie einem zu unübersichtlichen Nachlass bzw. Bedenken zu eventuell hohen Schulden wird in der Regel immer stattgegeben. Der eingesetzte Nachlassverwalter übernimmt anschließend die Verwaltung des Nachlasses und alle aufkommenden Kosten werden aus dem Erbe heraus beglichen.

  • Hinweis: Ist nach Begleichung aller Schulden noch Vermögen übrig, wird dies an den Erben ausgezahlt.

Da der Erbe mit der Antragstellung einer Nachlassverwaltung bereits seine Haftung über den Nachlass beschränkt hat, ist die sechswöchige Frist zur Ablehnung nicht mehr geltend. Allerdings sollte man bereits bei der kleinsten Vermutung, dass der Nachlass nicht zur Tilgung der Schulden ausreichen wird, ein Nachlassinsolvenzverfahren beantragen. Versäumt man dies, muss man die übrigen Schulden aus eigener Kasse zahlen.

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4 comments
  1. Vielen Dank für den Artikel. Genau ein solches Erbe beschäftigt mich gerade. Ich werde mich beim Notar noch einmal genauer über das Testament informieren.

  2. Perfekt! Genau nach so etwas habe ich gesucht. Jemanden den ich kenne, hat jemand verloren und er hat Geschwister und jetzt geht es um den Nachlass. Die Person die verstorben ist, war denen jedoch nicht bekannt und es existiert kein Testament. Die sollten sich am besten nach einem Anwalt umschauen der sich mit Erbrecht auskennt.

  3. Hallo alle zusammen.
    Wenn man etwas erbt von jemandem den man nicht kennt, muss man vorsichtig sein.
    Ein Rechtsanwalt für Erbrecht kann da einem sehr helfen.
    So wurde auch meinem Bruder geholfen, welcher jetzt alles in die richtige Richtung gelenkt hat.
    VG Liam

  4. Es kommt nicht alle Tage vor, dass man von unbekannten Verwandten erbt. Diesen Geldsegen sollte man sehr gut behandeln aber auch auf die Verträge des Verstorbenen achten. Der Beitrag war sehr hilfreich, da sehr viele das Bürokratische nach dem Tod vergessen.

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