Stasi-Akten für die Ahnenforschung nutzen: So geht’s

Bild: pixabay.com / creativesignature

Stasiakten dienen verschiedenen Zwecken. Neben der Aufarbeitung der DDR-Geschichte bieten sie auch die Möglichkeit, über die eigene Vergangenheit Auskunft zu erhalten. So kann man nicht nur herausfinden, ob man selbst beobachtet wurde, sondern auch, ob andere Verwandte involviert waren. Seit einigen Jahren besteht die Möglichkeit, Einblick in die Akten zu bekommen. Auf dem Weg dorthin sollten einige Dinge beachtet werden.

Die Antragstellung

Den Antrag zur Einsichtnahme stellt man direkt bei der Zentralstelle der Behörde des Bundesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen, kurz BStU. Darüber hinaus gibt es diesen Antrag ebenfalls in zahlreichen Außenstellen in fast allen ehemaligen DDR-Bezirksstädten. Das Antragsformular kann auch im Internet unter heruntergeladen werden. Ein weiterer Weg ist, dass die Behörde die Unterlagen zusendet, allerdings verbunden mit zusätzlichen Kosten.

Die Anforderungen und der weitere Verlauf

Unbedingte Voraussetzung ist das Vorliegen eines gültigen Identitätsnachweises, wie beispielsweise dem Personalausweis. Grund hierfür ist, dass sichergestellt wird, dass kein Dritter unberechtigt Einblick in die Akten erhält.

Dann heißt es, Geduld haben. Es dauert bis zu sechs Monate, bis Nachricht von der BStU kommt. Hintergrund ist, dass die Behörde prüfen muss, ob überhaupt eine Stasi-Akte für den Antragsteller vorliegt. Sollte dies der Fall sein, kann es nach Auskunft der Behörde aufgrund der hohen Antragseingänge und dem damit verbundenen Bearbeitungsaufwand bis zu drei Jahren dauern, ehe man Einsicht in die Akten erhält.

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