Familienname
Wirth
Wirth [vɪʁt]
Berufsname für den Gastwirt oder den Hausherrn
Wirth bezeichnet den Gastwirt. Die ältere Grundbedeutung von wirt ist jedoch weiter: der Hausherr, das Oberhaupt des Hauswesens – unabhängig von einem Gewerbe.
Die rheinische Form Wirtz ist ein Genitiv: „des Wirts“.
Herkunft & Bedeutung
Konkurrierende Deutungen
| Deutung | Begruendung | Quelle |
|---|---|---|
| der Gastwirt | Zu mittelhochdeutsch wirt (Gastgeber, Schankwirt). | Deutsches Familiennamenwörterbuch |
| der Hausherr, der Ehemann | Ältere Grundbedeutung von wirt: das Oberhaupt des Hauswesens, unabhängig vom Gewerbe. | Bahlow |
Wortbestandteile
| Bestandteil | Sprache | Uebersetzung |
|---|---|---|
| wirt | mittelhochdeutsch | Hausherr, Gastgeber |
Erstbeleg (Jahr)
13
Historische Entwicklung
Das Schankrecht war grundherrlich verliehen. Wie beim Krüger im Norden gehörte die Wirtsfamilie zu den wohlhabenderen des Dorfes.
Verbreitung
Der Schwerpunkt liegt in Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Rheinland (Wirtz).
Der Name in historischen Quellen
Wer in Kirchenbüchern, Musterungslisten oder Passagierlisten sucht, findet einen Namen selten so geschrieben, wie er heute geschrieben wird. Diese Formen gehören auf die Suchliste.
Latinisiert im Kirchenbuch
Historische Schreibweisen
Gleicher Klang, andere Schreibung
Automatisch über die Kölner Phonetik ermittelt.
In Kurrentschrift leicht zu verwechseln mit
Worauf im Kirchenbuch zu achten ist
Wirtz ist die rheinische Genitivform (des Wirts). Das Schankrecht hing am Haus, nicht an der Familie – bei Besitzerwechsel konnte der Name am Gebäude bleiben. In Schankkonzessions- und Grundherrschaftsakten ist das nachvollziehbar.
Einschlägige Archive und Bestände
- Landesarchiv Baden-Württemberg
- Landesarchiv Speyer
- Schankkonzessionsakten
Verwandte Namen
Klingt fast gleich
Ermittelt über die Kölner Phonetik – genau die Zusammenführung, die man beim Lesen alter Kirchenbücher braucht.