Familienname
Vogt
Vogt [foːkt]
Amtsname für den Vogt, den grundherrlichen Verwalter
Vogt kommt von lateinisch advocatus und bezeichnet den grundherrlichen Verwalter, der die Rechte seines Herrn vor Gericht vertrat. Der Kirchenvogt schützte Klostergut – ein einträgliches Amt, das vielerorts erblich wurde.
Für die Forschung heißt das: Vogteiakten, Gerichtsbücher und Lehnsregister führen bei diesem Namen oft weiter als das Kirchenbuch.
Herkunft & Bedeutung
Konkurrierende Deutungen
| Deutung | Begruendung | Quelle |
|---|---|---|
| der Vogt | Aus lateinisch advocatus (der Herbeigerufene, Rechtsbeistand). Der Vogt vertrat den Grundherrn vor Gericht und verwaltete dessen Rechte. | Deutsches Familiennamenwörterbuch |
| der Schirmherr | Der Kirchenvogt schützte Klostergut gegen Abgaben – ein einträgliches Amt, das oft erblich wurde. | Bahlow |
Wortbestandteile
| Bestandteil | Sprache | Uebersetzung |
|---|---|---|
| advocatus | lateinisch | Herbeigerufener, Rechtsbeistand, Vertreter |
Erstbeleg (Jahr)
12
Historische Entwicklung
Die Vogtei war ein Amt mit erheblicher Macht: Gerichtsbarkeit, Steuererhebung, Militäraufgebot. Vielerorts wurde sie erblich und begründete Adelsgeschlechter. Der Familienname ist deshalb häufig ein Standesmerkmal.
Verbreitung
Der Schwerpunkt liegt in Norddeutschland, Sachsen, Thüringen; Voigt vor allem in Mitteldeutschland.
Der Name in der Auswanderung
In den USA meist zu Voight oder Vogt.
Der Name in historischen Quellen
Wer in Kirchenbüchern, Musterungslisten oder Passagierlisten sucht, findet einen Namen selten so geschrieben, wie er heute geschrieben wird. Diese Formen gehören auf die Suchliste.
Latinisiert im Kirchenbuch
Historische Schreibweisen
In Kurrentschrift leicht zu verwechseln mit
Worauf im Kirchenbuch zu achten ist
Advocatus in lateinischen Quellen ist meist der Vogt, nicht der Anwalt. Vogteiakten, Gerichtsbücher und Lehnsregister sind für Familien dieses Namens ergiebiger als das Kirchenbuch. Vogt und Voigt sind derselbe Name.
Einschlägige Archive und Bestände
- Staatsarchive der Länder
- Vogteiakten
- Lehns- und Gerichtsbücher